Freitag, 6. Juli 2012

Ist Jungen-Beschneidung Körperverletzung?

Das Landgericht Köln hat mit seinem Urteil vom 26.06.2012 Juden und Muslime gleichermaßen gegen sich aufgebracht. Die Richter betrachten die in diesen beiden Religionen beheimateten Riten der Vorhautbeschneidung bei Jungen als eine strafbare Körperverletzung. Juden und Muslime fühlen sich durch diesen Richterspruch in ihrer Religionsfreiheit "beschnitten", denn mit welcher Autorität kann ein Gericht dies beurteilen? Im Blick auf die Körperverletzung wären doch wohl eher Mediziner zu fragen.
Vgl. dazu die Beurteilung eines Arztes zur Jungenbeschneidung

Es sei übrigens daran erinnert:
Der Stifter des Christentums, der Jude Jesus von Nazareth, wurde natürlich beschnitten (Lukas 2,21-24). Der erste Theologe des Christentums, der ehemalige Pharisäer Paulus, war ebenso ein Beschnittener, der jedoch die Beschneidung für Heidenchristen für unnötig erachtete, weil die Beschneidung des Herzens genüge (Römer 2,25 / Galater 5,6).


"Die World Union for Progressive Judaism, die 1,8 Millionen Juden in 45 Ländern und 1.200 Gemeinden auf sechs Kontinenten weltweit vertritt, drückt ihr Entsetzen und ihre Empörung über die jüngste Entscheidung eines deutschen Gerichts aus, die die Praxis der Beschneidung aus religiösen Gründen gesetzlich verbietet. Seit der Herrschaft des assyrisch-griechischen Königs Antiochius Epiphanes um 165 v.d.Z. haben zahlreiche Regierungen den Bann über die Beschneidung ausgesprochen im Versuch, die jüdische Religionspraxis auszulöschen oder zu delegitimieren. Der Umstand, daß nicht einmal 70 Jahre nach dem Holocaust Deutschland sich in diese unheilige Allianz einreiht, ist schlicht erschreckend. 
 Die Vorstellung, daß Eltern nicht das Recht dazu haben, ihre Kinder in die heiligen Riten ihrer jeweiligen Religionen einzuführen, ist ein Affront gegenüber der Freiheit des Menschen. Dies umso mehr, wenn eine religiöse Praxis dem Kind nachweislich signifikante gesundheitliche Vorteile verschafft.
Die Gesundheit, der sich viele Millionen beschnittener Juden seit jeher erfreuen, macht das gerichtliche Argument absurd, wonach die Beschneidung irreparable körperliche Schäden anrichtet ... Seit 4000 Jahren ist die männliche Beschneidung ein wesentlicher Bestandteil unseres Bundes mit dem Ewigen. Wir bitten die Gerichte und die Regierung Deutschlands eindringlich, diese Entscheidung zügig wieder rückgängig zu machen und damit die fundamentale Bedrohung, die sie für die Grundfesten unserer religiösen Überzeugungen darstellt."

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